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- Erstmals deutlich mehr als 100.000 Arbeitssuchende in Wien
Der Anstieg der Arbeitslosigkeit in Wien setzt sich auch im Novmebr 2011 fort. Erstmals deutlich mehr als 100.000 vorgmerkte Arbeitssuchende beim AMS Wien. - SOCIUS startet die Aktion: GUTES TUN
Der Verein SOCIUS startet die Aktion GUTES TUN mit einer eigenen Website. Eine Sammelaktion für alte Computer und Handy, sowie für leere Tinten- und Tonerkartuschen. Damit wird von SOCIUS ein weiterer Beitrag für Müllvermeidung und sinnvolle Wiederverwendung gesetzt. Mit dem Erlös werden die Projektkosten finanziert.
Kürzung der Leistung der Bedarfsorientierten MindestsicherungLeistungen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung können gekürzt werden, wenn trotz schriftlicher Ermahnung keine Bereitschaft zu einem zumutbaren Einsatz der Arbeitskraft besteht. Dies soll grundsätzlich nur stufenweise und maximal um bis zu 50% erfolgen, eine weitergehende Kürzung oder ein völliger Entfall soll nur ausnahmsweise und in besonderen Fällen zulässig sein. Die Gewährleistung der Leistungen für unterhaltsberechtigte Angehörige im gemeinsamen Haushalt soll durch diese Sanktionen in keinem Fall beeinträchtigt werden.
Fragen und Hilfe zur Mindestsicherungwir helfen Ihnen zu Ihrem Recht Wir beantworten kompetent offene Fragen, unterstützen im Umgang mit Behörden und leisten Hilfe.
Kostenersatz/Regress im Rahmen der Bedarfsorientierten MindestsicherungDie Pflicht zum Kostenersatz soll im Rahmen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung fast zur Gänze abgeschafft werden. Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung ist somit grundsätzlich nicht mehr als „zinsenloses Darlehen" konzipiert.
Die Pflicht zum Kostenersatz entfällt für:
* ehemalige LeistungsempfängerInnen, die wieder ein Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit erzielen oder Vermögen selbst erwirtschaftet haben,
* Eltern für ihre volljährigen Kinder
* Kinder für ihre Eltern
* (wie bisher) Großeltern für ihre Enkel und umgekehrt
* GeschenknehmerInnen
Die Pflicht zum Kostenersatz bleibt bestehen für:
* Sozialversicherungs- oder andere Leistungen durch Dritte, die der Bedarfsdeckung zumindest teilweise gedient hätten (Pensionsleistungen, Ausgedinge etc.)
* (ehemalige) EhegattInnen
* Eltern für ihre minderjährigen Kinder
* ehemalige HilfeempfängerInnen in Hinblick auf nicht selbst erwirtschaftetes Vermögen (z.B. Erbschaft) unter Berücksichtigung eines Freibetrages und einer 3-jährigen Verjährungsfrist
Die Rückerstattungspflicht bei Erschleichung von Leistungen oder Meldepflichtverletzungen bleibt bestehen.
Fragen und Hilfe zur Mindestsicherungwir helfen Ihnen zu Ihrem Recht Wir beantworten kompetent offene Fragen, unterstützen im Umgang mit Behörden und leisten Hilfe.
