Aktuelles
Gleich mitmachen! Sammelinformatioen
NewWay - Neue Wege für ein besseres Leben mehr Info zum Projekt
Bitte spenden Sie uns Ihren Alt-PC für Familien in Not mehr Informationen
Projekte
Gratis Computer-Set für Hilfsbedürftige mehr Info zum Projekt
Neue Wege aus der Armut mehr Info zum Projekt
Innovative Ideen zur Armutsbekämpfung mehr Info zum Projekt
- Startseite
- Über Socius
- Armut in Österreich
- Soziale Ausgrenzung
- Bedarfsor.Mindestsicherung
- Projekte gegen Armut
- Vereinsmitglieder - Vorteile
- Unterstützung und Spenden
- Online-Shop
- News
- Karriere
- Presse
- Veranstaltungen
Übersicht BMS
- Mindestsicherung
- Leistungen
- Anspruchsvoraussetzungen
- Kürzung und Kostenersatz
- zuständige Behörde
- Erlaubte Einkünfte
- Vorteile der Mindestsicherung
- Rechtssicherheit
- Krankenversicherung
- Anreize für Erwerbsarbeit
- Vermögensverwertung
- SOCIUS - BMS-Service
- Kontakt
Aktuelles
- Erstmals deutlich mehr als 100.000 Arbeitssuchende in Wien
Der Anstieg der Arbeitslosigkeit in Wien setzt sich auch im Novmebr 2011 fort. Erstmals deutlich mehr als 100.000 vorgmerkte Arbeitssuchende beim AMS Wien. - SOCIUS startet die Aktion: GUTES TUN
Der Verein SOCIUS startet die Aktion GUTES TUN mit einer eigenen Website. Eine Sammelaktion für alte Computer und Handy, sowie für leere Tinten- und Tonerkartuschen. Damit wird von SOCIUS ein weiterer Beitrag für Müllvermeidung und sinnvolle Wiederverwendung gesetzt. Mit dem Erlös werden die Projektkosten finanziert.
Die Höhe der Leistung aus der Bedarfsorientierten Mindestsicherung Die Höhe der Leistungen orientiert sich am Netto-Ausgleichszulagenrichtsatz in der Pensionsversicherung.
Im Jahr 2010 wären dies EUR 744,0 netto für Alleinstehende und EUR 1.116,0 netto für (Ehe)Paare. Die Leistung gebührt 12 mal pro Jahr.
Fragen und Hilfe zur Mindestsicherungwir helfen Ihnen zu Ihrem Recht Wir beantworten kompetent offene Fragen, unterstützen im Umgang mit Behörden und leisten Hilfe.
Statt der bisherigen Richtsätze in der Sozialhilfe soll die Leistungshöhe in Hinkunft durch Prozentsätze in Beziehung zum Ausgangswert für Alleinstehende ausgedrückt werden:
Alleinstehende (100 %) EUR 744,0
AlleinerzieherInnen (100%) EUR 744,0
(Ehe)Paare (150% = 2x75%) EUR 1.116,0
Jede weitere leistungsberechtigte
erwachsene Person in einem
Haushalt, die unterhaltsbetrechtigt ist (50%) EUR 372,0
Personen in einer Wohngemeinschaft
ohne gegenseitige Unterhaltsansprüche (75%) EUR 558,0
1.-3. minderjähriges Kind (18%) EUR 133,9
Ab dem 4. minderjährigen Kind (15%) EUR 111,6
Die angegebenen Leistungshöhen verstehen sich als Mindeststandards. Die Länder können daher über die Mindeststandards hinausgehende Leistungen (z.B. für Kinder) gewähren.
Fragen und Hilfe zur Mindestsicherungwir helfen Ihnen zu Ihrem Recht Wir beantworten kompetent offene Fragen, unterstützen im Umgang mit Behörden und leisten Hilfe.
