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- SOCIUS übernimmt die Ladehilfe bei IKEA Wien Nord Nach wochenlanger Vorbereitung konnte am 2. August 2010 von SOCIUS gemeinsam mit IKEA Wien Nord das Projekt für Ladehilfe in Betrieb genommen werden.
- Neue Homepage von Socius Nach kurzer intensiver Entwicklungszeit konnte heute die neue Webseite in Betrieb genommen werden.
Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS)ist ein Maßnahmenpaket der Österreichischen Bundesregierung, welches zur Armutsbekämpfung beitragen soll.
Mit der Einführung der Bedarfsorientierter Mindestsicherung werden wesentliche Bereiche der offenen Sozialhilfe in Österreich reformiert und harmonisiert.
Die politisch, teils sehr heftig umstrittene und mehrfach abgeänderte Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) wird in den Bundesländern Niederösterreich, Salzburg und Wien mit 1.9.2010 umgesetzt. Alle anderen Bundesländer folgen zu einem späteren Zeitpunkt.
In Kürze stehen Ihnen hier die jeweiligen Bestimmungen der einzelnen Bundesländer zur Verfügung.
Fragen und Hilfe zur Mindestsicherungwir helfen Ihnen zu Ihrem Recht Wir beantworten kompetent offene Fragen, unterstützen im Umgang mit Behörden und leisten Hilfe.
Wichtiges zur BMS im Überblick
einheitliche BezugsvoraussetzungenDie Leistungen erhalten nur Personen, die über keine angemessenen eigenen Mittel verfügen, um den eigenen Bedarf bzw. den ihrer Angehörigen ausreichend decken zu können. mehr Info
einheitliche Leistungen aus der Bedarfsorientierten MindestsicherungDie Höhe der Leistung aus der Bedarfsorientierten Mindestsicherung orientiert sich am Netto-Ausgleichszulagenrichtsatz in der Pensionsversicherung. Im Jahr 2010 wären dies EUR 744,0 netto. (Ehe-)Paare würden EUR 1.116,0 netto erhalten. Diese Leistung gebührt 12 mal pro Jahr. Sonder- bzw. Zusatzbedarfe wie z.B. Heizkostenzuschüsse werden weiterhin zusätzlich zur BMS durch die Länder geleistet. mehr Info
einheitliches eigenes VerfahrensrechtDurch eine Verkürzung der Entscheidungsfrist auf max. drei Monate soll bei der Zuerkennung von Leistungen eine wesentliche Verfahrensbeschleunigung erreicht werden. mehr Info
höhere Leistungen für AlleinerzieherInnenSind bisher Alleinerziehende in den meisten Sozialhilfegesetzen als Haushaltsvorstände betrachtet worden, deren Richtsätze unter denen von alleinstehenden Personen liegen, so erhalten sie künftig in der Bedarfsorientierten Mindestsicherung denselben Betrag wie eine alleinstehende Person. mehr Info
E-Card für alleKein eigener Krankenschein. Durch die Einbeziehung von LeistungsbezieherInnen ohne Krankenversicherungsschutz in die gesetzliche Krankenversicherung wird der uneingeschränkte Zugang zu medizinischen Leistungen gewährleistet. mehr Info