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- Erstmals deutlich mehr als 100.000 Arbeitssuchende in Wien
Der Anstieg der Arbeitslosigkeit in Wien setzt sich auch im Novmebr 2011 fort. Erstmals deutlich mehr als 100.000 vorgmerkte Arbeitssuchende beim AMS Wien. - SOCIUS startet die Aktion: GUTES TUN
Der Verein SOCIUS startet die Aktion GUTES TUN mit einer eigenen Website. Eine Sammelaktion für alte Computer und Handy, sowie für leere Tinten- und Tonerkartuschen. Damit wird von SOCIUS ein weiterer Beitrag für Müllvermeidung und sinnvolle Wiederverwendung gesetzt. Mit dem Erlös werden die Projektkosten finanziert.
RechtssicherheitDer Zugang zu Leistungen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung soll durch ein Verfahrensrecht gesichert werden, das den besonderen Bedürfnissen der LeistungswerberInnen gerecht wird und rasche Entscheidungen ermöglicht.
Durch eine Verkürzung der Entscheidungsfrist auf max. drei Monate soll bei der Zuerkennung von Leistungen eine wesentliche Verfahrensbeschleunigung erreicht werden.
Weiters sind für die AntragswerberInnen verbesserte Standards hinsichtlich der Rechtssicherheit bzw. des Rechtsschutzes vorgesehen:
* Bei abweisenden erstinstanzlichen Bescheiden besteht hinkünftig jedenfalls die Verpflichtung zur schriftlichen Erledigung
* Die Möglichkeit eines Berufungsverzichtes sowie die aufschiebende Wirkung von Berufungen in Leistungsangelegenheiten soll ausgeschlossen werden.
Eingeschränkte VermögensverwertungUnterschiede zeigen sich gegenwärtig in den einzelnen Ländern auch hinsichtlich der im Rahmen der Bedarfsprüfung nicht zu berücksichtigenden Einkommens- bzw. Vermögensteile. In der Bedarfsorientierten Mindestsicherung sollen prinzipiell einheitliche Anspruchsvoraussetzungen gegeben sein. Es soll klare Ausnahmen für die Vermögensverwertung sowie einen festgelegten Freibetrag geben.
Fragen und Hilfe zur Mindestsicherungwir helfen Ihnen zu Ihrem Recht Wir beantworten kompetent offene Fragen, unterstützen im Umgang mit Behörden und leisten Hilfe.
Bessere Bestimmungen zum Regress/KostenersatzAuch hinsichtlich des Regresses kennen die jeweiligen Bundesländer derzeit verschiedene Regelungen. Es ist offensichtlich, dass die Kostenersatzpflicht eine wesentliche Hemmschwelle für die Inanspruchnahme der Leistungen darstellt. Sie erschwert ehemaligen HilfeempfängerInnen aufgrund der Rückzahlungspflicht - selbst bei (wieder)aufgenommener Erwerbstätigkeit - einen Weg aus der Armutsspirale zu finden. Deshalb wird der Kostenersatz fast gänzlich entfallen und einheitlichen Regelungen zu Grunde liegen. Insbesondere sollen Kinder für Leistungen, die ihren Eltern gewährt werden und Eltern für Leistungen, die ihren volljährigen Kindern gewährt werden, hinkünftig nicht mehr zum Kostenersatz herangezogen werden.
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