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- Erstmals deutlich mehr als 100.000 Arbeitssuchende in Wien
Der Anstieg der Arbeitslosigkeit in Wien setzt sich auch im Novmebr 2011 fort. Erstmals deutlich mehr als 100.000 vorgmerkte Arbeitssuchende beim AMS Wien. - SOCIUS startet die Aktion: GUTES TUN
Der Verein SOCIUS startet die Aktion GUTES TUN mit einer eigenen Website. Eine Sammelaktion für alte Computer und Handy, sowie für leere Tinten- und Tonerkartuschen. Damit wird von SOCIUS ein weiterer Beitrag für Müllvermeidung und sinnvolle Wiederverwendung gesetzt. Mit dem Erlös werden die Projektkosten finanziert.
Einheitliche MindeststandardsDie bisherigen Sozialhilferichtsätze variieren sehr stark von Bundesland zu Bundesland. Durch die Bedarfsorientierte Mindestsicherung sollen nun für alle Anspruchsberechtigten zumindest dieselben Mindeststandards sichergestellt und die Leistungen nach unten hin abgedichtet werden. Die Länder können zusätzlich Leistungen, welche über diesen Mindeststandard hinausgehen, gewähren.
Höhere Leistungen für AlleinerziehendeSind bisher Alleinerziehende in den meisten Sozialhilfegesetzen als Haushaltsvorstände betrachtet worden, deren Richtsätze unter denen von alleinstehenden Personen liegen, so erhalten sie künftig in der Bedarfsorientierten Mindestsicherung denselben Betrag wie eine alleinstehende Person. Auf diesem Weg wird versucht, dem besonders hohen Armutsrisiko dieser Personengruppe entgegenzuwirken.
Fragen und Hilfe zur Mindestsicherungwir helfen Ihnen zu Ihrem Recht Wir beantworten kompetent offene Fragen, unterstützen im Umgang mit Behörden und leisten Hilfe.
Bessere Bestimmungen zum Regress/KostenersatzAuch hinsichtlich des Regresses kennen die jeweiligen Bundesländer derzeit verschiedene Regelungen. Es ist offensichtlich, dass die Kostenersatzpflicht eine wesentliche Hemmschwelle für die Inanspruchnahme der Leistungen darstellt. Sie erschwert ehemaligen HilfeempfängerInnen aufgrund der Rückzahlungspflicht - selbst bei (wieder)aufgenommener Erwerbstätigkeit - einen Weg aus der Armutsspirale zu finden. Deshalb wird der Kostenersatz fast gänzlich entfallen und einheitlichen Regelungen zu Grunde liegen. Insbesondere sollen Kinder für Leistungen, die ihren Eltern gewährt werden und Eltern für Leistungen, die ihren volljährigen Kindern gewährt werden, hinkünftig nicht mehr zum Kostenersatz herangezogen werden.
E-Card und Krankenversicherung für alleDurch die Einbeziehung nicht krankenversicherter LeistungsbezieherInnen in die gesetzliche Krankenversicherung wird der uneingeschränkte Zugang zu medizinischen Leistungen gewährleistet. Stigmatisierende Sozialhilfekrankenscheine sollen somit der Vergangenheit angehören.
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