Finanzielle Ausgrenzung
Das Unvermögen, aus finanziellen Gründen am Mindestlebensstandard teilzuhaben. Auftreten von zumindest zwei der folgenden Probleme:
- Die Wohnung angemessen warm zu halten
- Regelmäßige Zahlungen (Miete, Betriebskosten, Kreditrückzahlungen, Wohnnebenkosten, Gebühren für Wasser-, Müllabfuhr und Kanal, sonstige Rückzahlungsverpflichtungen) in den letzten 12 Monaten rechtzeitig zu begleichen
- Notwendige Arzt- oder Zahnarztbesuche in Anspruch zu nehmen
- Unerwartete Ausgaben bis zu 1050 EUR zu finanzieren (z.B. für Reparaturen; der Betrag entspricht der gerundeten monatlichen Armutsgefährdungsschwelle)
- Neue Kleidung zu kaufen
- Jeden zweiten Tag Fleisch, Fisch (oder entsprechende vegetarische Speisen) zu essen
- Freunde oder Verwandte einmal im Monat zum Essen einzuladen
- eine Woche Urlaub an einem anderen Ort zu machen.