Bettelverbot in Wien vom Landtag beschlossen

Gestern wurde im Wiener Landtag aufgrund eines Initiativantrags der Wiener SPÖ mit den Stimmen der SPÖ, ÖVP und FPÖ und gegen die Stimmen der GRÜNEN die Novelle zum Wiener Landes-Sicherheitsgesetz beschlossen. Mit dieser Gesetzesänderung wird in Zukunft das gewerbsmäßige Betteln in Wien verboten. De facto handelt es sich aber um ein generelles Bettelverbot für Wien.

Damit will man der Bettelmafia in Wien den Kampf ansagen. Kritiker bezweifeln aber die Existenz solcher Vereinigungen. Weder Hilfsorganisationen noch die Polizei haben bisher klare Anhaltspunkte für eine solche mafiöse Struktur gefunden. Auch der Begriff der Gewerbsmäßigkeit ist unklar und schon vor dem Gesetzesbeschluß umstritten. Im Wiener Landes-Sicherheitsgesetz wird der Begriff gewerbsmäßig nicht definiert. Daher ist die gesetzliche Definition aus den Bestimmung des § 70 StGB abzuleiten. Dies bedeutet aber, entgegen der Aussagen von SPÖ Mandataren, dass damit de facto jedes Betteln in Wien verboten ist.

Durch den eingebrachten Initiativantrag hat die Novelle weder Expertengremien noch den nicht ganz unbeteiligten Sozialausschuss durchlaufen. Auffällig war auch, dass im gesamten Antrag keine wissenschaftlichen oder polizeilichen Zahlen vorkommen, sondern nur subjektive unbelegte Feststellungen getroffen wurden.

Begründung


SOCIUS hat sich, so wie viele andere NGOs entschieden gegen diese Gesetzesnovelle ausgesprochen. Betteln ist eine typische Erscheinungsform der Armut in der Öffentlichkeit. Diese mit Verboten und Strafen bis zu 700 EUR zu bekämpfen sind menschenrechtswidrige Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte von sozialen Randgruppen und stellen kein taugliches Mittel für eine effektive Bekämpfung der Armutsursachen dar.

Die Bekämpfung von Armut ist ein ernstes gesellschaftspolitisches Thema. Dieses sollte auch als solches behandelt und nicht für parteipolitische oder populistische Zwecke im Hinblick auf die kommende Gemeinderatswahl missbraucht werden.

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