Grundbedürfnis ARBEIT - Anliegen an die Politik und zwar DRINGENDE!

Grundbedürfnis ARBEIT

Arbeit als Grundbedürfnis der Menschen wird immer mehr abgewertet! Rückläufige Reallöhne, geplante restriktive Systemänderungen, Abwertung der Sozialpartnerschaft, weniger qualifizierte Stellen und trotz fallender Arbeitsloserzahlen eklatante Steigerung der Quote bei Landzeitarbeitslosen (ältere Arbeitslose)!

Reale Einkommensverluste bei Löhnen und Gehältern in den letzten Jahren bei Vollzeitbeschäftigten, Kürzungen oder Streichungen von Arbeitsmarktpolitischen Maßnahme bei Problemgruppen, geplante restriktive Systemänderungen (Streichung der Notstandshilfe) und immer mehr prekäre Beschäftigungsverhältnisse bingen das Grundbedürfnis ARBEIT in eine Schieflage. Sie treiben viele Menschen, darunter auch Jungfamilien, zuerst in die Arbeitslosigkeit, dann in die Armut.

Trotz hervorragender Konjunktur und bester wirtschaftlicher Daten sind fast 280.000 Menschen Arbeitssuchend (Stand: Mai 2019)! Fast jede dritte arbeitslose Person ist langzeitbeschäftigungslos, das sind 3mal soviele wie vor 8 Jahren. Besonders schwierig ist die Situation für Menschen, bei denen mehrere Vermittlungshemmnisse wie Alter, Langzeitarbeitslosigkeit oder gesundheitliche Probleme zusammentreffen.

Unser Ziel ist, dass die Arbeitssituation verbessert und die Arbeitslosenleistungen abgesichert wird!

Unsere dringenden Anliegen

Weniger langzeitarbeitslose Personen - Als Sofortmaßnahme fordern wir die Wiedereinführung der Aktion 20.000

Die Vorteile dieser Maßnahme

Mit der Wiedereinführung der Aktion 20.000 kann die Arbeitslosenquote um weitere 20.000 Personen gesenkt werden und ältere Arbeitslose (50+), die zur überwiegenden Gruppe der Langzeitarbeitslosen gehören, erhalten wieder einen existenzsichernden Job, eine sinnvolle und gemeinwohlorientierte Beschäftigung und damit eine hoffnungsvolle Perspektive für die Zukunft.

Die Kosten dieser Maßnahme

Die Kosten dieser Maßnahme ist praktisch für die ersten 2 Jahre kostenneutral, da anstelle der Aufwendung die das AMS an den Arbeitslosen zahlt, Förderkosten inetwa der selben Höhe an Einrichtungen des Gemeinwohls bezahlt werden. Aber nach den Förderzeitraum von 2 Jahren ergeben sich erhebliche Einsparungen, weil weitere Zahlungen aus der Arbeitslosenversicherung entfallen.


Gute Absicherung bei Arbeitslosigkeit - Die Notstandhilfe MUSS bleiben

Wer seinen Job verliert, hat Anspruch auf Arbeitslosengeld für 20 bis 52 Wochen, abhängig von Alter und Beschäftigungsdauer. Danach kann Notstandshilfe beantragt werden – deren Abschaffung seitens der letzten Regierung jedoch angedacht war.

Die diskutierte Abschaffung der Notstandshilfe betrifft vorrangig ältere Arbeitslose mit einer langen Versicherungsdauer und geringen realen Jobchancen. Das würde für die Betroffenen unglaubliche Härten (Zugriff auf Eigentum oder Grundbuch) mit sich bringen, wenn diese Personen in die "neue Sozialhilfe" überführt werden.


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