Grundbedürfnis SOZIALES - Anliegen an die Politik und zwar DRINGENDE!

Grundbedürfnis SOZIALES

Am 1. Juni 2019 ist die Reform der Mindestsicherung mit der Sozialhilfe-Neu und mit deutlichen Verschlechterungen für Betroffene als Rahmengesetz in Kraft getreten! Bereits im Vorfeld der Gesetzwerdung war das Vorhaben von vielen Seiten kritisiert worden und die Prüfung durch den Verfassungsgerichtshof wurde von verschiedenen Institution angekündig.

Die Mindestsicherung (jetzt Sozialhilfe neu) ist die letzte soziale Absicherung Menschen - die in Not geraten sind - mit monetären Leistungen zu helfen.

Die monatliche Sozialhilfe wird in der Höhe des Netto-Ausgleichszulagenrichtsatzes gewährt, das sind 885,47 Euro für 2019. Für Paare sind es maximal 1.239,66 Euro. Für Familien mit mehreren Kindern bringt die Sozialhilfe Einschnitte durch eine Staffelung pro Kind. Für das erste Kind sind es 221,37 Euro, für das zweite Kind 132,82 Euro und ab dem dritten Kind jeweils 44,27 Euro.

Für Menschen mit Behinderung ist ein Bonus von 159,39 Euro vorgesehen. Für Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher können die Länder nach eigenem Ermessen Zuschläge in einem festgelegten Rahmen festsetzen. Generell gibt es eine Deckelung von 175 Prozent des Ausgleichszulagenrichtsatzes und auf Vermögen kann zugegriffen werden.

Unser Ziel ist, dass Existenz und Chancen von Betroffenen gesichert werden und nicht durch eine Notlage noch weiter in den Abgrund getreiben werden


Eine umgehende Reform der Mindestsicherungs-Reform ist jetzt notwendig

Als erstes Bundesland hat Niederösterreich die Sozialhilfe neu (Niederösterreichisches Sozialhilfe-Ausführungsgesetz - NÖ Sag) ohne einer Begutachtung und mit allen Härten durch die Stimmen von ÖVP und FPÖ am 13. Juni 2019 im Landtag beschlossen. Für die Anwendung der neuen NÖ-Sozialhilfe ist Landesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ) zuständig.

Das niederösterreichische Sozialhilfe-Ausführungsgesetz wird aufgrund der Eile zu sozialer Not führen. Besonders betroffen sind von den Härten pflegende Angehörige, Familien, Kinder und Wohnungslose.

Der Bundesrat hat bereits angekündigt das Bundes-Sozialhilfegesetz noch im Juli mit den Stimmen der SPÖ dem Verfassungsgerichtshof zur Prüfung vorlegen.

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